1 Geltungsbereich
Diese Schulordnung gilt für alle Schüler*innen, Lehrpersonen, Erziehungsberechtigte und das Verwaltungspersonal sowohl im Schulgebäude, auf dem Schulgelände sowie bei schulischen Veranstaltungen der MS Graz St. Leonhard.
2 Werte und Zusammenleben
Wir achten auf ein respektvolles Schulklima. Höflicher Umgang, Rücksichtnahme und Gewaltfreiheit sind grundlegende Prinzipien. Nicht geduldet werden Diskriminierung, Mobbing und Cybermobbing sowie Ausgrenzung.
3 Rechte und Pflichten der Schüler*innen
Vor Unterrichtsbeginn. Die Schüler*innen …
- kommen pünktlich zur Schule
- tragen gemäß Hausordnung Hausschuhe
- verwahren Mobiltelefone und digitale Geräte im Handy-Locker
Im Unterricht. Die Schüler*innen …
- begrüßen Lehrpersonen und Gäste
- verzichten auf Essen und Kaugummi
- beteiligen sich aktiv
- stören weder Lehrpersonen noch Mitschüler*innen
In den Pausen. Die Schüler*innen …
- verhalten sich rücksichtsvoll
- achten auf Sicherheit
- bleiben am Schulgelände
Nach Unterrichtsschluss. Die Schüler*innen …
- verlassen Klassen und Gebäude in ordentlichem Zustand
Außerdem. Die Schüler*innen …
- behandeln Eigentum der Schule sorgfältig, insbesondere Sanitäranlagen
- bringen keine verbotenen Substanzen mit (z. B. Alkohol, Nikotinprodukte, Drogen, …)
- respektieren andere und vermeiden Konflikte
- nehmen an Schulveranstaltungen teil (§26 SchUG)
4 Aufgaben der Lehrpersonen
Lehrpersonen fördern Unterricht und Lernklima
- schaffen ein positives, diskriminierungsfreies Unterrichtsklima
- kooperieren mit Eltern und Schüler*innen
Lehrpersonen erfüllen Aufsicht und Organisation
Beaufsichtigen Schüler*innen
- 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn
- während des Unterrichts
- in den Pausen
Lehrpersonen kommunizieren transparent und informieren Erziehungsberechtigte …
- bei Unfällen
- bei Stundenplanänderungen
- über Schulveranstaltungen (Inhalt, Zeit, Ort, Treffpunkt, Rückkehrzeit)
- bei Lernschwierigkeiten
- über den Lernfortschritt
- bei wichtigen Entscheidungen und Förderunterlagen
Lehrpersonen unterstützen und beraten
- bei Erziehungsfragen
- bei Lernschwierigkeiten
- beim Übertritt an weiterführende Schulen
- bei der Berufswahl
Lehrpersonen gewährleisten Erreichbarkeit
- über digitale Schulplattform (Edupage)
- an Sprechtagen
- nach Terminvereinbarung
- über die Direktion
5 Pflichten der Erziehungsberechtigten
Schulbesuch und äußeres Erscheinungsbild. Erziehungsberechtigte …
- sorgen für regelmäßigen, pünktlichen Schulbesuch
- achten auf angemessene Kleidung
Kommunikation und Information. Erziehungsberechtigte …
- entschuldigen ihr Kind am 1. Tag im Abwesenheitsfall
- informieren schriftlich über Turnbefreiungen
- sehen Edupage als wichtiges Kommunikationsmittel, nützen und unterschreiben die Mitteilungen
- halten vereinbarte Termine ein
Sicherheit und Betreuung. Erziehungsberechtigte …
- holen ihr Kind persönlich ab, wenn es erkrankt oder verletzt ist
- lassen ihr Kind nur mit ärztlicher Bestätigung vorzeitig entlassen
Gegenstände und Medien. Erziehungsberechtigte …
- stellen sicher, dass nur für den Unterricht benötigte Gegenstände mitgebracht werden
- holen konfiszierte Mobiltelefone oder elektronische Geräte persönlich ab
Finanzen und Material. Erziehungsberechtigte …
- bezahlen oder überweisen Geldbeträge rechtzeitig
- beschaffen notwendige Schulmaterialien und kontrollieren diese regelmäßig
Verantwortung und Haftung. Erziehungsberechtigte …
- haften für mutwillige Schäden an Schuleigentum
- unterstützen die Teilnahme ihres Kindes an verpflichtenden Schulveranstaltungen (§26 SchUG)