Schulordnung

1 Geltungsbereich

Diese Schulordnung gilt für alle Schüler*innen, Lehrpersonen, Erziehungsberechtigte und das Verwaltungspersonal sowohl im Schulgebäude, auf dem Schulgelände sowie bei schulischen Veranstaltungen der MS Graz St. Leonhard.

 

2 Werte und Zusammenleben

Wir achten auf ein respektvolles Schulklima. Höflicher Umgang, Rücksichtnahme und Gewaltfreiheit sind grundlegende Prinzipien. Nicht geduldet werden Diskriminierung, Mobbing und Cybermobbing sowie Ausgrenzung.

 

3 Rechte und Pflichten der Schüler*innen

Vor Unterrichtsbeginn. Die Schüler*innen …

  • kommen pünktlich zur Schule
  • tragen gemäß Hausordnung Hausschuhe
  • verwahren Mobiltelefone und digitale Geräte im Handy-Locker

 

Im Unterricht. Die Schüler*innen …

  • begrüßen Lehrpersonen und Gäste
  • verzichten auf Essen und Kaugummi
  • beteiligen sich aktiv
  • stören weder Lehrpersonen noch Mitschüler*innen

 

In den Pausen. Die Schüler*innen …

  • verhalten sich rücksichtsvoll
  • achten auf Sicherheit
  • bleiben am Schulgelände

 

Nach Unterrichtsschluss. Die Schüler*innen …

  • verlassen Klassen und Gebäude in ordentlichem Zustand

 

Außerdem. Die Schüler*innen …

  • behandeln Eigentum der Schule sorgfältig, insbesondere Sanitäranlagen
  • bringen keine verbotenen Substanzen mit (z. B. Alkohol, Nikotinprodukte, Drogen, …)
  • respektieren andere und vermeiden Konflikte
  • nehmen an Schulveranstaltungen teil (§26 SchUG)

 

 

4 Aufgaben der Lehrpersonen

Lehrpersonen fördern Unterricht und Lernklima

  • schaffen ein positives, diskriminierungsfreies Unterrichtsklima
  • kooperieren mit Eltern und Schüler*innen

 

Lehrpersonen erfüllen Aufsicht und Organisation

Beaufsichtigen Schüler*innen

  • 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn
  • während des Unterrichts
  • in den Pausen

 

Lehrpersonen kommunizieren transparent und informieren Erziehungsberechtigte …

  • bei Unfällen
  • bei Stundenplanänderungen
  • über Schulveranstaltungen (Inhalt, Zeit, Ort, Treffpunkt, Rückkehrzeit)
  • bei Lernschwierigkeiten
  • über den Lernfortschritt
  • bei wichtigen Entscheidungen und Förderunterlagen

 

Lehrpersonen unterstützen und beraten

  • bei Erziehungsfragen
  • bei Lernschwierigkeiten
  • beim Übertritt an weiterführende Schulen
  • bei der Berufswahl

 

Lehrpersonen gewährleisten Erreichbarkeit

  • über digitale Schulplattform (Edupage)
  • an Sprechtagen
  • nach Terminvereinbarung
  • über die Direktion

 

5 Pflichten der Erziehungsberechtigten 

Schulbesuch und äußeres Erscheinungsbild. Erziehungsberechtigte …

  • sorgen für regelmäßigen, pünktlichen Schulbesuch
  • achten auf angemessene Kleidung

 

Kommunikation und Information. Erziehungsberechtigte …

  • entschuldigen ihr Kind am 1. Tag im Abwesenheitsfall
  • informieren schriftlich über Turnbefreiungen
  • sehen Edupage als wichtiges Kommunikationsmittel, nützen und unterschreiben die Mitteilungen
  • halten vereinbarte Termine ein

 

Sicherheit und Betreuung. Erziehungsberechtigte …

  • holen ihr Kind persönlich ab, wenn es erkrankt oder verletzt ist
  • lassen ihr Kind nur mit ärztlicher Bestätigung vorzeitig entlassen

 

Gegenstände und Medien. Erziehungsberechtigte …

  • stellen sicher, dass nur für den Unterricht benötigte Gegenstände mitgebracht werden
  • holen konfiszierte Mobiltelefone oder elektronische Geräte persönlich ab

 

Finanzen und Material. Erziehungsberechtigte …

  • bezahlen oder überweisen Geldbeträge rechtzeitig
  • beschaffen notwendige Schulmaterialien und kontrollieren diese regelmäßig

 

Verantwortung und Haftung. Erziehungsberechtigte …

  • haften für mutwillige Schäden an Schuleigentum
  • unterstützen die Teilnahme ihres Kindes an verpflichtenden Schulveranstaltungen (§26 SchUG)