der Digitalen Mittelschule St. Leonhard
1. Einleitung und Zielsetzung
An der Digitalen Mittelschule St. Leonhard verstehen wir Kinderschutz als wesentlichen Bestandteil unseres Bildungsauftrags. Unser Konzept geht über formale Vorgaben hinaus – es ist Ausdruck unserer Haltung und prägt unser tägliches pädagogisches Handeln.
Wir betrachten Kinderschutz als fortlaufenden Prozess: mögliche Gefährdungen werden regelmäßig reflektiert, präventive Maßnahmen entwickelt und konsequent umgesetzt. Ziel ist es, allen Schüler:innen ein sicheres, respektvolles und unterstützendes Lernumfeld zu bieten.
Das Wohl der Kinder steht im Mittelpunkt. Wir wollen eine Schule schaffen, in der sich junge Menschen frei entfalten können – ohne Angst, Ausgrenzung oder Gewalt. Neben vorbeugenden Strategien legen wir großen Wert auf klare Abläufe für den Ernstfall. Vertrauen, Transparenz und eine enge Zusammenarbeit mit Eltern, Behörden und Fachstellen sind dabei die Grundlage wirksamen Kinderschutzes.
2. Risikoerkennung und Bewertung
Um Gefährdungen rechtzeitig zu erkennen und angemessen zu reagieren, verfolgen wir folgende Grundsätze:
- Regelmäßige Schulungen des Teams zur Erkennung von Warnsignalen und professionellem Handeln.
- Vertrauliche Gespräche mit Schüler:innen, um ihr Wohlbefinden wahrzunehmen und Sorgen ernst zu nehmen.
- Aufmerksame Beobachtung des schulischen Umfeldes, um mögliche Gefahrenquellen frühzeitig zu identifizieren.
- Verlässliche Ansprechpersonen für Kinder, die jederzeit Hilfe suchen können.
- Enge Zusammenarbeit mit Fachkräften, Schulpsychologie, Jugendwohlfahrt und Behörden in Verdachtsfällen.
- Aktive Einbindung der Eltern, transparente Information und Förderung des Dialogs.
- Kultur der Achtsamkeit: Jede:r wird mit Respekt, Wertschätzung und Schutz behandelt.
- Risikoeinschätzung im Team: Beobachtungen werden dokumentiert und gemeinsam bewertet.
3. Präventionsmaßnahmen
3.1 Verhaltenskodex
- Verbindliche Grundsätze für ein respektvolles und achtsames Miteinander.
- Verpflichtung aller am Schulleben Beteiligten zur Einhaltung und Unterzeichnung (siehe Anhang 1).
- Aktives Ansprechen und Ernstnehmen von Grenzverletzungen.
3.2 Allgemeine Maßnahmen
- Klare Haltung: kein Platz für Mobbing, Gewalt, Diskriminierung oder Missbrauch.
- Konsequentes Handeln bei Regelverstößen.
- Professioneller Umgang mit Nähe und Distanz.
- Körperkontakt nur erklärt, begründet und niemals gegen den Willen der Schüler:innen.
- Tabu: Berührung sensibler Körperbereiche (Genitalbereich, Brust, Oberschenkel, Gesäß, Bauch, Gesicht, Haare).
- Eigene Grenzen bei Kontaktaufnahme durch Schüler:innen klar kommunizieren.
- Geregelter Zugang zum Schulgebäude: Eltern verabschieden sich vor der Schule, externe Kurse nutzen gesonderte Eingänge.
- Hausfremde Personen werden angesprochen und ihre Anwesenheit überprüft.
- Elterngespräche ausschließlich mit Terminvereinbarung.
- Klassenräume nur in Begleitung einer Lehrperson betreten.
- Ständige Beaufsichtigung der Schüler:innen in allen Räumlichkeiten.
- Einzelgespräche nach Möglichkeit nicht in geschlossenen Räumen.
- Klare Regeln für die Nutzung von Sanitäranlagen und Umkleideräumen.
3.4 Digitale Richtlinien und Datenschutz
- Verbindliche Regeln für respektvolle, diskriminierungsfreie Sprache auch im digitalen Bereich.
- Kommunikation ausschließlich über DSGVO-konforme Dienste.
- Klare Vorgaben für die Nutzung und Veröffentlichung von Fotos/Videos (nur mit Einverständnis).
- Respektvolle, professionelle Kommunikation mit Schüler:innen.
- Auf schuleigenen Geräten sind durch die ITG-Stadt Graz unangemessene Inhalte gesperrt.
3.5 Einbindung in den Unterricht
- Sexualpädagogik: stärkt Körperbewusstsein, persönliche Grenzen und Schutz vor Übergriffen.
- Medienpädagogik: vermittelt sicheren Umgang mit digitalen Medien, schützt vor Cybermobbing und Datenschutzverletzungen.
- Gewaltprävention: fördert gewaltfreie Konfliktlösungen, sensibilisiert für Anzeichen von Missbrauch oder Mobbing.
3.6 Fort- und Weiterbildung
- Regelmäßige Fortbildungen für alle Lehrpersonen und Mitarbeiter:innen zu Kinderschutzthemen.
- Möglichkeit zur Reflexion herausfordernder Situationen im Kollegium.
- Ab Schuljahr 2024/25: Einrichtung eines Kinderschutz-Kernteams, das spezielle Schulungen besucht und Wissen ins Kollegium trägt.
- Ziel: Professioneller und einheitlicher Umgang mit Verdachtsfällen.
4. Abläufe im Verdachtsfall
Alle Mitarbeiter:innen sind verpflichtet, Verdachtsfälle von Missbrauch oder Vernachlässigung umgehend zu melden. Vorgehen:
- Dokumentation (auf dem vorgesehenen Beobachtungsblatt):
- Datum, Beobachtung, Vorfälle, Verdachtsformulierung.
- Hilfe holen: Kolleg:innen, Vertrauenslehrer:innen, Direktion, Jugendwohlfahrt (auch anonym), Kinderschutzzentrum.
- Einschätzung der Lage: Gefahr für das Kind, mögliche akute Bedrohung („Gefahr im Verzug“).
- Meldung: Kontakt zur Jugendwohlfahrt aufnehmen. Polizei nur im Notfall (Strafanzeige).
- Mitteilungspflicht: gemäß § 48 SchUG und § 37 B-KJHG 2013 an die Kinder- und Jugendhilfe, wenn ein begründeter Verdacht besteht.
5. Überprüfung und Aktualisierung
- Regelmäßige Schulungen und Auffrischungen zum Kinderschutz.
- Rückmeldungen aus dem Kollegium werden aufgenommen und in die Weiterentwicklung integriert.
- Analyse nach Vorfällen oder Beschwerden, um Schwachstellen zu erkennen.
- Alle Anpassungen werden transparent kommuniziert.
6. Vertraulichkeit und Datenschutz
- Strenger Schutz sensibler Daten.
- Alle Mitarbeiter:innen sind verpflichtet, Informationen vertraulich zu behandeln.
- Nur notwendige, gesicherte Informationen werden weitergegeben.
- Bei Verdachtsfällen erfolgt die Meldung ausschließlich an befugte Stellen (Jugendwohlfahrt, Schulpsychologie, Behörden).
7. Kontaktdaten und Ansprechpersonen
Schulbehörden
Schulqualitätsmanagement
Haberl Hans, Ma Bed
hans.haberl@bildung-stmk.gv.at
Bildungsdirektion
Hofrat Dr. Josef Zollneritsch
Josef.zollneritsch@bildung-stmk.gv.at
Schulpsychologie
Mag.a Tatjana SPÖRK
Klinische und Gesundheitspsychologin
Terminvereinbarung und telefonische Beratung
unter 05 0248 345 691
Koordinationsstelle Gewalt- und Radikalismusprävention
radikalisierung@bildung-stmk.gv.at
Tel. 0664 80345 55 777
Schulsozialarbeiterin
Nicolina BEK, BA MA
0699 19248907
Facebook: Schulsozialarbeit Nicolina Bek
Instagram: nicolina_bek_schulsozialarbeit
Schulärztin
Mag.a Dr.in Ruth MIRIBUNG
Schulärztin
Jugendwohlfahrt – Gefährdungsmeldung
bereitschaftsdienst.jugendundfamilie@stadt.graz.at
Tel. 0316 872 3043
Beratungslehrer
Weitere Hilfsangebote
- schulpsychologie.at | Hotline: 0800 211 320
- die-moewe.at (Kinderschutzzentren)
- gewaltinfo.at (Fachinfos)
Beratungsstellen und Notfallnummern
www.schulpsychologie.at – Psychologische Beratung für Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen und Erziehungsberechtigte
Telefonnummer 0800 211 320 – Schulpsychologie Hotline, psychologische Beratung für Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen und Erziehungsberechtigte
www.die-moewe.at – Kinderschutzzentren die möwe
www.gewaltinfo.at – Fachinformationen zu Gewaltthemen
www.kinderschuetzen.at – Österreichische Kinderschutzzentren
www.kija.at – Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs
www.rataufdraht.at – Beratung für Kinder und Jugendliche
www.familienberatung.gv.at – alle Familienberatungsstellen und viele Informationen rund um Aufwachsen, Erziehung und Gewalt
www.rainbows.at – für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern, die von Trennung, Scheidung oder Verlusten betroffen sind
www.gewaltschutzzentrum.at – alle Gewaltschutzzentren (v. a. für Erwachsene bei häuslicher Gewalt) in Österreich
www.pb-fachstelle.at – Fachstelle für Prozessbegleitung für Kinder und Jugendliche